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Das ändert sich in 2020
Ortsübliche Vergleichsmiete: Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden.
Mietpreisbremse: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse für fünf Jahre zu verlängern.
Erhöhung Wohngeld: Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten ab 1. Januar 2020 mehr Wohngeld.
Baukindergeld: Für den Bau eines Einfamilienhauses oder den Kauf einer Wohnung ist es möglich, einen staatlichen Zuschuss von 1.200 EUR je Kind und Jahr zu erhalten.
Dies betrifft selbstgenutztes Wohneigentum, dessen Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen 1.1.2018 und 31.12.2020 unterzeichnet bzw. genehmigt wurde. Das Baukindergeld soll derzeit nicht verlängert werden.
Geldwäschegesetz: Ab dem 01.01.2020 soll das Geldwäschegesetz künftig auch bei der Vermittlung von Miet-/ Pachtverträgen mit einer monatlichen Miete/ Pacht von mehr als 10.000 Euro netto gelten. Dies betrifft neben der Identifizierung der Parteien auch die Berücksichtigung der Tätigkeitsgelder Miete/ Pacht im Risikomanagement.