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Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat nach der letzten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 nun einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ vorgelegt.

Es sind einige Veränderungen und Vereinfachungen geplant, u.a.:

Die Ladungsfrist zur Wohnungseigentümergemeinschaft soll von zwei auf vier Wochen verlängert werden. Wohnungseigentümern soll eine Online-Teilnahme an Versammlungen ermöglicht, das Beschlussfähigkeitsquorum soll aufgehoben werden.

Umlaufbeschlüsse sollen künftig in Textform möglich sein. Die gesetzliche Pflicht zur Führung der Beschlusssammlung soll aufgehoben werden.

Bauliche Maßnahmen sollen mit einfacher Stimmenmehrheit möglich sein, sofern es keine grundlegende Umgestaltung ist.

Wohnungseigentümer und Mieter sollen künftig einen Anspruch auf bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, der Barriere-Reduzierung und des Einbruchschutzes haben.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Wohnungseigentumsgesetz_WEG.html